Oben eine Fristart wählen und auf „Übung starten" oder „🎲 Neue zufällige Übung" tippen – bei Mehrfachauswahl wird innerhalb der gewählten Fristarten zufällig ausgewählt.
Es geht um die Anwendung der §§ 187–193 BGB auf Fristen aus dem Arbeits- und Tarifrecht (ATR). Jede Frist hat einen Auslöser (ein Datum oder Ereignis) – die Aufgabe ist, daraus den Fristbeginn und das Fristende korrekt herzuleiten.
Ereignisfrist § 187 Abs. 1 BGB – der Tag des Ereignisses selbst zählt nicht mit. Die Frist beginnt erst am Tag danach.
Verlaufsfrist § 187 Abs. 2 BGB – der Tag selbst zählt mit, weil der Beginn eines Tages maßgeblich ist (z. B. Vertragsbeginn), nicht ein Ereignis im Laufe des Tages.
Eine Faustregel für Wochen-/Monatsfristen: Bei einer Ereignisfrist endet die Frist an dem Tag, der zahlenmäßig dem Ereignistag entspricht (§ 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB). Bei einer Verlaufsfrist endet sie einen Tag früher – am Tag vor dem entsprechenden Datum (§ 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB, „Vortagesregel“).
§ 193 verschiebt ein Fristende nur, wenn innerhalb der Frist etwas erklärt oder geleistet werden muss. Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, rückt es auf den nächsten Werktag. Bei reinen Status-/Ablauffristen (z. B. Probezeit) gilt das nicht – die Frist kann auch an einem Wochenende enden.
Pro Aufgabe wird Schritt für Schritt die Schreibweise einer echten Klausurlösung aufgebaut: Klassifikation, Auslöser bestätigen, Frist ablesen, dann für Fristbeginn und Fristende jeweils erst die einschlägige Norm wählen und danach das Datum eintragen – bis zur abschließenden Antwort. Die Klassifikation wird pro Fristart nur beim ersten Mal aktiv abgefragt, danach steht sie fest.
Oben eine Fristart wählen und auf „Übung starten" oder „🎲 Neue zufällige Übung" tippen – bei Mehrfachauswahl wird innerhalb der gewählten Fristarten zufällig ausgewählt.